Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wir versenden an unsere Kunden pro aktiv Vorschläge, wie die bestehenden Forderungen zurückgezahlt werden können. Dies sind u. a. Vorschläge für Einmalzahlungen oder Vorschläge für Ratenzahlungen. In bestimmten Fällen bieten wir parallel einen Nachlass auf die Forderung an, wenn eine Zahlungsvereinbarung mit Ihnen getroffen werden kann. Am besten rufen Sie uns an oder schicken Sie das beiliegende Rückantwortformular per Post oder per E-Mail an uns zurück. Dann können wir mit Ihnen über die Vorschläge sprechen und für Sie eine Lösung finden.
Nur wenn Sie mit uns in Kontakt treten, können wir Ihnen behilflich sein und eine gütliche, außergerichtliche Lösung finden. Sollte keine entsprechende Einigung mit Ihnen erzielt werden könnten wir – eine Titulierung der Forderung vorausgesetzt – gegen Sie Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen. Hierzu zählen u. a. die Pfändung Ihrer Gehalts- und Rentenansprüche, die vollumfängliche Kontopfändung sowie die Pfändung und Kündigung einer Lebensversicherung oder eines Bausparvertrages. Rufen Sie uns deshalb am besten an, damit wir dies vermeiden können.
Wir sind nunmehr Ihr alleiniger Ansprechpartner, da die Forderung an unser Haus abgetreten oder wir mit der Bearbeitung der Forderung beauftragt wurden. Wir erwarten eine Rückzahlung der bestehenden Forderung. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf, nur so können wir mit Ihnen eine geeignete und auf Sie zugeschnittene Rückzahlungsvereinbarung treffen. Es gibt viele Möglichkeiten und wir finden gemeinsam eine Lösung.
Rufen Sie uns an. Dann können wir Ihnen mitteilen, auf welche Bankverbindung Sie Ihre Zahlungen zukünftig leisten, damit diese ordnungsgemäss auf die bestehende Forderung verrechnet werden kann.
Wir können Ihnen verschiedene Rückzahlungsmöglichkeiten anbieten, beispielweise Einmalzahlungen oder Ratenzahlungen. Nehmen Sie in jedem Fall Kontakt zu uns auf, damit wir Ihnen Vorschläge unterbreiten können.
Wir unterstützen Sie gern bei der Rückzahlung. Teilen Sie uns mit, ab wann Sie Zahlungen an uns leisten können. Wir werden Ihnen hierzu verschiedene Vorschläge unterbreiten. Am besten nehmen Sie telefonisch zu uns Kontakt auf.
Sollten unsere Vorschläge für Sie interessant, jedoch in der vorgeschlagenen Höhe nicht realisierbar sein, rufen Sie uns an oder unterbreiten Sie uns Ihrerseits Zahlungsvorschläge. Wir werden diese mit Ihnen erörtern und gemeinsam eine Lösung finden.
Teilen Sie uns den Namen und die Kontaktdaten Ihres Vertreters mit oder bitten Sie Ihre Schuldnerberatung oder Ihren Rechtsanwalt, sich mit uns direkt in Verbindung zu setzen. Sobald uns eine Vollmacht vorliegt, werden wir alles Weitere mit Ihrer Schuldnerberatung oder Ihrem Rechtsanwalt erörtern.
Sofern Sie Fragen zu Ihrem Betreibungsregister-Eintrag haben, rufen Sie uns bitte an. Wir können Ihnen sofort Auskunft hierzu erteilen.