Zession ab 1.12.2014

11/28/2014

Wie wir bereits vorinformierten, werden wir per 01.12.2014 anstelle der bisherigen Form des Inkassoauftrages mit Substitutionsrecht neu den Inkassoauftrag mittels Zession einführen.

Wir bitten Sie, neue Aufträge ab sofort nur mittels Zession zu übergeben.

Sie als Auftraggeber behalten weiterhin sämtliche Mitwirkungspflichten und –rechte während der ganzen Dauer des Inkassoverfahrens. Sie haben das jederzeitige Recht, Einsicht in die Akten zu nehmen sowie Auskunft per Telefon zu erhalten. Hinsichtlich der einzuleitenden Inkassomassnahmen bleibt die Inkasso Küng AG nach wie vor weisungsgebunden. Sie erhalten weiterhin eine Auftragsbestätigung pro Fall.

Die grossen Vorteile der Umstellung auf die Zession sind:
Tiefere Fremdkosten (Anwaltskosten) durch Ausnutzung interner Ressourcen
Weniger Papier- und Formularkrieg (da weniger Vollmachten notwendig)
Nur 1 Ansprechpartner für Ämter und Dritte und damit mehr Entlastung für Sie
Anonymität des Kunden gegen Aussen besser gewährleistet (Betreibungsauszug)
Mehr Verhandlungsmacht gegenüber Behörden, Gerichten und Schuldnern
Schnellere Prozesse (kürzere Entscheidwege) und weniger fehleranfällig

Ab dem 1. Dezember können Sie die Zession auch auf unserer Homepage www.inkassokueng.ch unter Inkssoservice/Formulare herunterladen bzw. ausdrucken.

Herzlichen Dank für Ihre Treue. Wir freuen uns, Sie auch in Zukunft beim Einbringen Ihrer Forderungen unterstützen zu dürfen.

Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an: Wir sind für Sie da!