Obligation

Als Obligation (von lateinisch obligare „anbinden, verpflichten“) bezeichnet man im schweizerischen Recht (siehe OR) ein Schuldverhältnis zwischen zwei Personen. Derjenige, der schuldet, wird dabei als Schuldner (siehe Schuldner) bezeichnet, derjenige, dem geschuldet wird, als Gläubiger (siehe Gläubiger). Aus Sicht des Gläubigers (siehe Gläubiger) ist die Obligation eine Forderung, aus Sicht des Schuldners (siehe Schuldner) eine Schuld.[1] Im deutschen Recht bezeichnet man die schweizerische Obligation schlicht als „Schuldverhältnis“. Der Begriff der Obligation ist in Deutschland im Wertpapierrecht die übliche Bezeichnung für Schuldverschreibungen auf eine Geldsumme (Inhaberschuldverschreibungen).