Insolvenz

Eine Insolvenz (siehe Konkurs) (lateinisch insolventia‚ zu solvere ‚zahlen‘), bezeichnet die Situation eines Schuldners (siehe Schuldner), seine Zahlungsverpflichtungen (siehe Zahlungsverpflichtung) gegenüber dem Gläubiger (siehe Gläubiger) nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz (siehe Konkurs) ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit (siehe Zahlungsunfähigkeit) („Illiquidität“ oder mangelnde Liquidität) oder drohende Zahlungsunfähigkeit (siehe Zahlungsunfähigkeit), die aus Überschuldung (siehe Überschuldung) abgeleitet werden kann. Die Zahlungsunfähigkeit (siehe Zahlungsfähigkeit) kann faktisch festgestellt werden, wohingegen die Überschuldung (siehe Überschuldung) als Ergebnis ökonomischer Einschätzungen (ggf. unter Einhaltung buchhalterischer Vorschriften) nicht immer eindeutig ist.