Nichtbekanntgabe ggü. Dritten

Sie sind der Ansicht, dass eine Betreibung ungerechtfertigt erfolgt ist. Sie haben Rechtsvorschlag erhoben und die Gläubigerin oder der Gläubiger hat das Verfahren nach der Betreibung nicht mehr fortgesetzt. Seit der Zustellung des Zahlungsbefehls sind zudem 3 Monate vergangen. Dann können Sie ein Begehren um Nichtbekanntgabe ggü. Dritten an das Betreibungsamt Ihres Wohnsitzes richten. Das Begehren kostet CHF 40.--. Bevor Ihrem Begheren stattgegeben wird, fragt das Betreibungsamt beim Gläubiger an ob er damit einverstanden ist resp. ob Gründe für eine Ablehnung vorliegen.