Quote

Anteil der Lohnpfändung (siehe Lohnpfändung) in Prozent: 1 Gläubiger (siehe Gläubiger) bekommt 100% des Erlöses (siehe Erlös) der Pfändung (siehe Pfähndung). 2 Gläubiger (siehe Gläubiger) mit Forderungen (siehe Forderung) über 60 resp. 40 erhalten entsprechend 60% resp. 40% des Erlöses (siehe Erlös)